Allgemeine Geschäftsbedingungen Coaching & Beratung
(Stand 05.2026)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
VORTRAGEND Soul-driven Organisations e.U.
Müllnergasse 12/6
A-1090 Wien
(nachfolgend kurz „VORTRAGEND“ genannt)
und den jeweiligen Auftraggebern (nachfolgend kurz „Kund:innen“ genannt).
- Vertragsgegenstand
VORTRAGEND erbringt Coaching- und Beratungsleistungen (nach Bedarf inklusive Trainings, Workshops und Moderationen) für Organisationen und dessen Führungskräfte.
Coaching dient der Reflexion, Entwicklung und Unterstützung beruflicher Fragestellungen. Beratung dient der strukturierten Ausarbeitung von Handlungsalternativen und der anschließenden Implementierung für den jeweiligen Kontext.
Die Leistungen von VORTRAGEND ersetzen weder eine psychotherapeutische Behandlung noch eine Rechts- oder Steuerberatung.
- Angebote und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und mangels anderer Angaben nicht länger als 14 Tage gültig.
Durch die schriftliche Bestätigung der Kund:innen auf dem Angebot zur Angebotslegung gilt der Vertrag als wirksam abgeschlossen, sobald dieses Angebot von VORTRAGEND schriftlich rückbestätigt wird (= Auftragsbestätigung).
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch VORTRAGEND.
- Umfang und Fristen der Leistungserbringung
Die Leistungstermine und -fristen sowie Ort, Umfang, Dauer und Inhalt der Leistungen bestimmen sich nach der Auftragsbestätigung.
Die Leistungen können insbesondere online, in Präsenz, telefonisch oder hybrid erbracht werden.
- Vergütung
Für die Coaching- und Beratungsleistungen von VORTRAGEND wird ein Honorar gemäß Auftragsbestätigung vereinbart. Vorauszahlungen und Teilzahlungen können je nach Aufwand vereinbart werden.
Zusätzlich werden folgende Auslagen in Rechnung gestellt:
Reisekosten mit dem PKW werden pro km gemäß dem amtlichen Kilometergeld abgerechnet.
Als Ausgangspunkt der Reise gilt der Sitz von VORTRAGEND oder ggf. der Wohnsitz der für VORTRAGEND tätigen Personen.
Reisekosten für Zug (1. Klasse bzw. Business), Flug, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel, Garage, Mietwagen etc. werden gemäß Beleg weiterverrechnet.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der für VORTRAGEND tätigen Personen sind für die Dauer der Anreise am Tag vor der Veranstaltung bis zum Ende der Veranstaltung gemäß Belegen zu ersetzen, sofern nicht in der Auftragsbestätigung eine Pauschale vereinbart wurde.
- Zahlungsbedingungen
Sämtliche Leistungen werden zuzüglich jeweils gesetzlich vorgesehener Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
VORTRAGEND wird erbrachte (Teil-)Leistungen jeweils monatlich abrechnen. Die von VORTRAGEND gelegten Honorare sind ab Rechnungslegung per sofort und ohne Abzug fällig.
Ein Skonto wurde nicht vereinbart.
Im Verzugsfall ist VORTRAGEND berechtigt, Verzugszinsen und pauschale Betreibungskosten in gesetzlicher Höhe nach §§ 456, 458 UGB zu verlangen.
- Verzugsfolgen und Rücktritt
In Fällen höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse wie Krankheit oder Unfall betreffend die jeweilig leistungserbringende Person ist VORTRAGEND zu Terminverschiebungen berechtigt, ohne dadurch in Verzug zu geraten.
Ein daraus abzuleitender Schadenersatzanspruch der Kund:innen wird ausgeschlossen.
VORTRAGEND ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
falls die Erbringung der Coaching- oder Beratungsleistung aus Gründen, die in der Sphäre der Kund:innen liegen, unmöglich oder trotz Fristsetzung weiter verzögert wird;
falls über die Organisation der Kund:innen ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
Unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche ist VORTRAGEND berechtigt, Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen bzw. erhaltene Anzahlungen einzubehalten.
Für den Fall der Überschreitung der Leistungstermine sind die Kund:innen nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern sie die Überschreitungen nicht wegen mangelnder Mitwirkung selbst verursacht haben und darüber hinaus die fehlenden Leistungen gegenüber VORTRAGEND schriftlich eingemahnt sowie eine angemessene, zumindest dreißigtägige Nachfrist gesetzt haben.
- Stornierungen
Stornierungen von vertraglich vereinbarten Leistungen haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen und lösen folgende Entschädigungen aus:
- a) Coaching
Stornierungen ab Auftragserteilung bis 2 Wochen vor vereinbarten Arbeitsbeginn:
25% der Netto-Auftragssumme.
Stornierungen zwischen 2 und 1 Woche vor vereinbarten Arbeitsbeginn:
50% der Netto-Auftragssumme.
Stornierungen kürzer als 1 Woche vor vereinbarten Arbeitsbeginn:
100% der Netto-Auftragssumme.
- b) Beratung
Stornierungen ab Auftragserteilung bis 4 Wochen vor vereinbarten Arbeitsbeginn:
25% der Netto-Auftragssumme.
Stornierungen zwischen 4 und 2 Wochen vor vereinbarten Arbeitsbeginn:
50% der Netto-Auftragssumme.
Stornierungen zwischen 2 und 1 Woche vor vereinbarten Arbeitsbeginn:
75% der Netto-Auftragssumme.
Stornierungen kürzer als 1 Woche vor vereinbarten Arbeitsbeginn:
100% der Netto-Auftragssumme.
Bereits bei VORTRAGEND entstandene Auslagen sind in jedem Fall zu 100% zu ersetzen.
- Mitwirkungspflichten der Kund:innen
Die Kund:innen stellen alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen zeitnah und vollständig zur Verfügung.
Darüber hinaus ist es für die Leistungserbringung erforderlich, dass neben den übermittelten Informationen auch entsprechende Besprechungen mit den involvierten Mitarbeitenden geführt werden. Die Kund:innen werden VORTRAGEND auch diesbezüglich vollinhaltlich unterstützen.
Die Kund:innen tragen die Verantwortung für die Umsetzung von im Coaching oder in der Beratung erarbeiteten Maßnahmen und Entscheidungen.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten der Kund:innen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Bekanntgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber Zeitverzögerungen ergeben sollten.
- Subunternehmer
VORTRAGEND ist berechtigt, für die in Punkt 1. genannten Leistungen auch Substituten zu beauftragen.
Die Kosten dieser Substituten trägt VORTRAGEND. Zwischen Kund:innen von VORTRAGEND und den Substituten entsteht kein Vertragsverhältnis.
Die Substituten sind berechtigt, Spesen im Umfang des Punk 4. dieses Werkvertrages abzurechnen.
Für ein allfälliges Verschulden der Subunternehmen hat VORTRAGEND nicht einzustehen.
VORTRAGEND tritt jedoch bereits jetzt sämtliche Ansprüche gegenüber allfälligen Subunternehmern an die Kund:innen ab.
Darüber hinaus ist VORTRAGEND verpflichtet, in den mit den Subunternehmern abgeschlossenen Verträgen ausdrücklich eine direkte Haftung der Subunternehmer gegenüber den Kund:innen zu vereinbaren.
10. Verschwiegenheitsverpflichtung
VORTRAGEND sowie dessen Kund:innen sind verpflichtet, über alle den jeweils anderen Vertragspartner betreffenden Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren und diese Verpflichtung auf ihre Mitarbeitenden und sonstige für sie tätige Dritte – insbesondere, wenn diese im Sinne des Punkt 9 als Subunternehmer beauftragt werden – zu überbinden.
Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
- Besondere Vertraulichkeit im Coaching
Inhalte von Coaching-Gesprächen werden von VORTRAGEND streng vertraulich behandelt.
Informationen über einzelne Coaching-Teilnehmer, deren persönliche Anliegen, Gesprächsinhalte, Einschätzungen oder Entwicklungsziele werden ohne ausdrückliche Zustimmung der betreffenden Person nicht an Dritte weitergegeben.
Sofern Coaching-Leistungen im Auftrag eines Unternehmens durchgeführt werden, erhalten die Kund:innen ausschließlich Informationen über organisatorische Aspekte, Teilnahme oder vereinbarte Zielsetzungen, nicht jedoch vertrauliche Gesprächsinhalte einzelner Teilnehmer.
- Aufbewahrung von Unterlagen & Datenschutz
VORTRAGEND verpflichtet sich, alle zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte – sofern diese nicht im Sinne des Punkt 9 als Subunternehmer beauftragt wurden – nicht Einsicht nehmen können.
Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erfassten personenbezogenen Daten der Kund:innen und dessen Mitarbeitenden dienen der Erfassung und Abwicklung sowie der Rechnungslegung und sind somit zur Vertragserfüllung erforderlich.
VORTRAGEND behandelt diese Daten vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter.
- Urheberrechte
Sämtliche Urheberrechte an den im Rahmen der Coaching- oder Beratungstätigkeit durch VORTRAGEND erstellten Werken (Präsentationen, Konzepte, Berichte, sonstige Dokumente, etc.) stehen VORTRAGEND zu.
Den Kund:innen wird daran ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das nicht auf Dritte übertragbar ist.
Ein Recht auf Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung sowie Zurverfügungstellung ist davon ausdrücklich nicht umfasst.
Die Verwendung der Werke, auch auszugsweise oder in Teilen davon, für andere Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist ausdrücklich untersagt.
Eine Haftung von VORTRAGEND gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.
- Haftung
VORTRAGEND haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
VORTRAGEND haftet bei hybriden oder virtuellen Erbringungen von Coaching- oder Beratungsleistungen nicht für die Verfügbarkeit und Störungsfreiheit der verwendeten Plattform und für keine bestimmte Qualität der Übertragung. Es gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen der verwendeten Plattform.
Bei der Beurteilung der Coaching- oder Beratungsleistung sind in Hinblick auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit Änderungen und Fortentwicklungen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze auf dem Gebiet des Coachings und der Unternehmensberatung, die nach dem Zeitpunkt der Erbringung der Beratungsleistung stattgefundene haben, nicht zu berücksichtigen.
Die Haftung von VORTRAGEND ist der Höhe nach auf das im jeweiligen Auftrag vereinbarte Nettohonorar begrenzt.
Nach Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung der Coaching- oder Beratungsleistung sind Ansprüche auf Mängelbehebung und Preisminderung ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden.
- Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird das sachlich zuständige Gericht für Wien – Innere Stadt vereinbart.
Die Anwendbarkeit von Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen VORTRAGEND und den Kund:innen gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Wien, am 3. Juli 2026